In diesem Moment sei der Beschuldigte die Treppe heruntergekommen und direkt auf den Privatkläger 1 zugegangen. Sie habe gesehen, dass der Beschuldigte etwas in der Hand gehalten habe und habe dann das Messer im Licht erkannt. Der Privatkläger 1 habe den Angriff erst noch abwehren können, ehe er vom Beschuldigten in der Bauchgegend getroffen worden und zu Boden gegangen sei. Ihre Aussagen seien wiederum stimmig, objektiv und plausibel. Sie habe über eigenes Fehlverhalten berichtet, namentlich über den Einsatz des Pfeffersprays und halte dem Beschuldigten zugute, dass er sich dann beim Privatkläger 1 und den anderen entschuldigt habe.