Diese Aussagen habe sie im Wesentlichen auch bei ihrer zweiten und dritten Einvernahme gemacht, wobei sie dabei nichts mehr davon erwähnt habe, sich auf den Rücken des Beschuldigten gesetzt zu haben. Ihre detaillierten Ausführungen zu den Schlüsseln, wonach sie genau beschrieben habe, wo sich die Schlüssel befunden hätten und dass sie diese an die Privatklägerin 2 ausgehändigt habe, die noch im Auto gesessen habe, sprächen stark für Selbsterlebtes. Die Aussagen zum Auswaschen des Pfeffersprays aus den Augen stimme mit dem Video überein. In diesem Moment sei der Beschuldigte die Treppe heruntergekommen und direkt auf den Privatkläger 1 zugegangen.