Dieser habe sich jedoch losreissen können und habe seinerseits versucht, den Privatkläger 1 zu packen. Sie habe ihren Pfefferspray behändigt und versucht, dem Beschuldigten eine Ladung in die Augen zu sprühen. Der Privatkläger 1 habe den Beschuldigten am Kopf packen können, damit er nicht habe aufstehen können. Der Beschuldigte habe sodann eine Glasvase genommen und versucht, um sich zu schlagen, als J.________ ihm die Vase mit ihren Füssen aus