serangriff gemacht, sondern gesagt, dass die Umstehenden das Messer in der Hand des Beschuldigten erst erblickt hätten, als der Privatkläger 1 bereits am Boden gelegen sei. Zudem habe sie immer wieder vom Holzstapel geredet, auf den das Messer dann gelegt worden sei, und dass es beim Beschuldigten dann wohl Klick gemacht habe und er dem Privatkläger 1 das Küsschen gegeben habe. J.________ weise in ihren Aussagen viele Realkennzeichen auf, diese würden selbsterlebt und spontan wirken.