Dort habe der Beschuldigte eine Glasvase genommen, diese am Boden zerschlagen und eine Scherbe genommen. Mit dieser habe er dem Privatklägerin 1 in einem Abstand von 30 cm gedroht und gesagt, dass er ihn aufschlitzen werde. Dann habe AB.________ den Pfefferspray eingesetzt, wobei auch sie, J.________ und AA.________ getroffen worden seien. Der Privatkläger 1 habe daraufhin aufstehen und sich zu den anderen begeben können. In der zweiten Einvernahme habe K.________ angegeben, der Beschuldigte habe sie auf deren Intervention hin auf den Stubentisch geworfen. Sie sei dann auf dem Boden gelegen, als der Privatkläger 1 dazwischen gegangen und dann mit dem Beschuldigten auf sie gefallen sei