16 Aussagen zum Messerangriff seien stimmig und konsistent. Der Privatkläger 1 habe sachlich und detailliert den Ablauf der Ereignisse wiedergegeben, ohne das Geschehene unnötig auszuschmücken oder zu übertreiben. Die Angaben würden mit dem Video übereinstimmen. Er habe nie versucht, die Ereignisse zu dramatisieren oder den Beschuldigten in einem besonders schlechten Licht dastehen zu lassen.