Er habe auch den Drehknopf der Vordertüre erwähnt, welchen der Beschuldigte offenbar zuerst nicht bemerkt habe. Für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spreche auch, dass er vom Pfeffersprayeinsatz nichts mitbekommen habe und dies erst später im Spital gemerkt habe. Dies spreche gegen eine Absprache zwischen den Beteiligten. Seine Aussagen über das Herunterstürzen des Beschuldigten die Treppe hinab würden durch die Videoaufnahmen bestätigt. Unmittelbar nach dem Runterpoltern stürme er auf den Privatkläger 1 zu und rufe lauthals «hesch du mi gschlage?». Die