Dies wirke selbsterlebt und nicht konstruiert. Die Vase sei wohl mit Sand gefüllt gewesen, weil nachher Sand am Boden gewesen sei. Er habe die Scherbe jeweils gleichbleibend geschildert. Es würden sich keine Übertreibungen finden, er schildere sachlich, nüchtern und beziehe auch sein eigenes Verhalten mit ein. Er habe ausgeführt, die Schnittverletzungen des Beschuldigten könnten von den Scherben und die blauen Flecken am Oberarm von seiner Umklammerung herrühren.