10. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass es am Abend des 16. Februars 2019 im und vor dem Domizil der Privatklägerin 2 zwischen dem Beschuldigten einerseits und der Privatklägerin 2, J.________, K.________, AB.________, AA.________ und dem Privatkläger 1 andererseits zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung kam, welche in diversen Verletzungen bei der Privatklägerin 2, K.________ und dem Privatkläger 1 endete. Ebenfalls unbestritten ist, dass ein vom Beschuldigten geführtes Messer mit der Klinge im Bauch des Privatklägers 1 landete.