_ zu verletzen und ihn in Angst und Schrecken zu versetzen. 1.2. Nachdem die Auseinandersetzung in der Wohnung beendet war, behändigte A.________ in der Küche der Wohnung von E.________ ein Messer (Schnitzer) mit einer Klingenlänge von ca. 8 cm und eine Klingenbreite von ca. 1.4 cm (vgl. pag. 471, 514, 553). Folglich verliess er die Wohnung durch die vordere Eingangstüre (Haupteingangstüre), welche lediglich mit einem „Drehschloss" versehen war, stolperte ein Stück weit die Treppe hinunter und ging dann draussen auf dem Vorplatz direkt auf C.________ los, wobei er das Messer mit der Klinge nach vorne, in Richtung C.________, in seiner rechten Hand hielt und dabei wiederholt