6. Haftregime Der Beschuldigte wurde am 17. Februar 2019 vorläufig festgenommen und befand sich während 430 Tagen in Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Am 21 April 2020 hat der Beschuldigte seine Strafe vorzeitig angetreten (pag. 1773 f.; pag. 1784 ff.). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Bezüglich der allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung und zur Aussagenanalyse im Besonderen kann vorab auf die ausführlichen und zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 10 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2632 ff.).