III), der Widerruf samt Kostenfolge (Ziff. IV), die Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten in Bezug auf die amtlichen Honorare (Ziff. V) und den Zivilpunkt samt Kostenfolge (Ziff. VI). Zudem ist infolge der anwaltlichen Beschwerden erneut über die vorinstanzlichen amtlichen Entschädigungen von Rechtsanwalt B.________ und Rechtsanwältin Dr. H.________ zu befinden (Ziff. V.1 und 2; Ziff. V.5 des erstinstanzlichen Urteils). Auf die Höhe der amtlichen Entschädigungen von Rechtsanwalt Dr. D.________ (Ziff. V.4 des erstinstanzlichen Urteils) und Rechtsanwältin G.