2. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, dem Opfer F.________ eine Genugtuung von CHF 12’000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 03.05.2018 zu bezahlen. 3. Die Verfahrenskosten seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. 4. Die noch einzureichende Kostennote der unentgeltlichen Rechtsbeiständin für das Berufungsverfahren sei zu genehmigen und vorläufig auf die Staatskasse zu nehmen. 4.4 Oberinstanzliche Anträge des Privatklägers 1 Rechtsanwalt D.________ stellte namens und im Auftrag des Privatklägers 1 folgende Anträge (pag. 2997): 1. A.________ sei schuldig zu sprechen