2. Es sei die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) anzuordnen. 3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA Profils (PCN-Nr. ________) und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist sei vorzeitig zu erteilen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 4 und 17 Abs. 1 DNA-Profil-Gesetz). 4. Die Honorare des amtlichen Verteidigers und der unentgeltlichen Rechtsbeistände seien gerichtlich zu bestimmen.