zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungsund Sicherheitshaft von 430Tagen; 2. zu einer ambulanten therapeutischen Massnahme; 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage; 4. zu einer Landesverweisung von 15 Jahren; 5. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art. 21 VKD).