1. hinsichtlich der Einstellung des Strafverfahrens wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 31.05.2017 bis 15.12.2017 in U.________, V.________ und anderswo durch Erwerb (oder sonst wie Erlangen), Besitz und Konsum von Cannabis und Kokain, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. hinsichtlich des Schuldspruchs wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 16. Dezember 2017 bis 16. Februar 2019 in U.