Der Konkursmasse E.________ sel. sei keine Parteientschädigung auszurichten. 15. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 4.2 Oberinstanzliche Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin T.________ stellte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 8. Mai 2023 namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 2993 ff.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 16. Dezember 2020 in Rechtskraft erwachsen ist