3. A.________ sei zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in gerichtlich zu bestimmender Höhe sowie einer Busse von CHF 200.00, ersatzweise 2 Tagen Freiheitsstrafe, zu verurteilen. 4. Es sei festzustellen, dass das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. 5. Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten.