(________, betrieben für alle Konkordatskantone durch das Amt für Justizvollzug Bern) im Rahmen des Prozessmodells ROS (Risikoorientierter Sanktionenvollzug, für den Kanton Bern eingeführt per 1. Januar 2018), eine Risikoabklärung betreffend den Beschuldigten, welche durch die bei der BVD für den Beschuldigten fallverantwortliche Mitarbeiterin zu den Akten gegeben wurde (pag. 2245 f., 2247 ff.). Ebenfalls reichte sie der Kammer den Vollzugsauftrag/die Einweisungsverfügung der BVD vom 4. Mai 2021 sowie den Austrittsbericht der JVA Q.________ vom 18. Juni 2021 über den Beschuldigten zu den Akten (pag. 2211 ff.).