Der Privatklägerin 2 bzw. ihrer Konkursmasse, vertreten durch das Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental-Oberaargau, war das persönliche Erscheinen freigestellt worden. Sie hatte mit Eingabe vom 3. Februar 2023 angekündigt, nicht am Termin teilzunehmen und auf das Stellen von Anträgen zu verzichten (pag. 2738). Der Beschuldigte hielt anlässlich der Berufungsverhandlung an seinem in der bundesgerichtlichen Beschwerde gestellten Ausstandsgesuch gegen die Kammerbesetzung fest, zog jedoch sein Haftentlassungsgesuch zurück.