2564 ff.) abgewiesen. Auf Grund seiner Beschwerde an das Bundesgericht gegen diese Verfügung beantragte der Beschuldigte am 1. Mai 2022 die Absetzung der Hauptverhandlung und Sistierung des Verfahrens (pag. 2600). Diesem Antrag wurde mit Verfügung vom 5. Mai 2022 stattgegeben (pag. 2617). Mit Urteil 1B_225/2022 vom 5. Mai 2022 trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein (pag. 2624 ff.). Am 10. Dezember 2022 verstarb die Privatklägerin 2, worauf an deren Stelle ihre Konkursmasse, vertreten durch das Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental-Oberaargau, neu nur noch als Zivilklägerin, in den Prozess eintrat. Rechtsanwältin Dr. H.__