6 Rechtsanwältin Dr. H.________ teilte am 5. Juli 2021 mit, dass sie im Berufungsverfahren betreffend die angefochtene amtliche Entschädigung auf eine Rechtsvertretung verzichte (pag. 2382). Auf Grund des notwendig gewordenen Ergänzungsgutachtens wurde die Hauptverhandlung mit Verfügung vom 13. Dezember 2021 auf 12./13. Mai 2022 terminiert (pag. 2449 ff.). Der Antrag des Beschuldigten auf Wechsel der amtlichen Verteidigung wurde durch die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 28. April 2022 (pag. 2564 ff.) abgewiesen.