Am 3. Mai 2021 erklärte Rechtsanwältin G.________ namens der Privatklägerin 3 Anschlussberufung gegen Ziff. II.2 (Freispruch von der Anschuldigung der versuchten sexuellen Nötigung), Ziff. II.3 (Freispruch von der Anschuldigung der Gefährdung des Lebens) und Ziff. VI.4 (Zivilanspruch). Sie stellte folgende Anträge (pag. 2208 f.): 1. Der Beschuldigte sei der versuchten sexuellen Nötigung und der Gefährdung des Lebens zum Nachteil von F.________ schuldig zu sprechen und die Freiheitsstrafe angemessen zu erhöhen.