5 9. Die amtlichen Entschädigungen der unentgeltlichen Rechtsbeistände der Privatklägerschaft für das erstinstanzliche Verfahren seien vom Staat zu bezahlen und es sei auf die Rückforderung bei A.________ zu verzichten. 10. Die Zivilforderungen der Privatkläger seien abzuweisen bzw. auf den Zivilweg zu verweisen. 11. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 12. […]