8. Die amtliche Entschädigung der amtlichen Verteidigung durch Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren im Kanton Bern sei auf CHF 32’894.05 (inkl. Auslagen und MWST) festzulegen und durch den Staat zu bezahlen und es sei auf die Rückforderung bei A.________ zu verzichten. Im Falle eines Schuldspruchs sei die Differenz zum vollen Honorar festzustellen.