_ - falsche Anschuldigung z.N. F.________ - Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz 2. A.________ sei schuldig zu sprechen wegen Tätlichkeit (Anklageschrift Ziffer 3.1). 3. A.________ sei in Anwendung von Art. 177 Abs. 3 StGB von einer Strafe zu befreien. 4. Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten. 5. Auf den Widerruf des Urteils vom 22. Mai 2017 des Gerichtspräsidiums Zofingen sei zu verzichten.