Mit Verfügung vom 17. März 2021 teilte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit, dass die Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Anfechtungen der amtlichen Honorare von Rechtsanwalt B.________ und Rechtsanwältin Dr. H.________ bis zum Entscheid über die Eintretensfrage betreffend die Berufung der 1. Strafkammer des Obergerichts sistiert werden (pag. 2188 ff.; BK 21 109 und BK 21 119). Mit Eingabe vom 24. März 2021 erklärte Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten frist- und formgerecht die Berufung (pag. 2181 ff.).