4 Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 3. März 2021 und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 2137 f., 2164 f.). Die Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft datiert vom 12. März 2021 und erfolgte frist- und formgerecht (pag. 2169 ff.). Sie beschränkte ihre Berufung auf die Freisprüche sowie auf den Sanktionen- und Kostenpunkt und stellte folgende Anträge in Aussicht: 1. Schuldsprüche wegen Drohung z.N. von C.________ sowie versuchter sexueller Nötigung und Gefährdung des Lebens z.N. F.________