___ und Rechtsanwältin L.________ die anteilsmässigen Rück- und Nachzahlungsverpflichtungen des Beschuldigten. Im Zivilpunkt verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten ohne Kostenausscheidung zur Bezahlung von - CHF 1'180.00 Schadenersatz zzgl. Zins (unter Verweis für darüber hinausgehende Forderungen auf den Zivilweg), sowie von CHF 10'000.00 Genugtuung zzgl. Zins an den Privatkläger 1, - CHF 3'000.00 Genugtuung zzgl. Zins an die Privatklägerin 2 und - CHF 7'000.00 Genugtuung zzgl. Zins an die Privatklägerin 3.