Der mit Urteil des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 22. Mai 2017 für eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug wurde widerrufen und der Vollzug der Strafe angeordnet, unter Auferlegung von CHF 300.00 Verfahrenskosten des Widerrufsverfahrens. Weiter setzte die Vorinstanz die amtlichen Entschädigungen und die vollen Honorare des amtlichen Verteidigers sowie der unentgeltlichen Rechtbeistände für das Strafverfahren im Kanton Bern unter teilweisen Kürzungen fest und verfügte dafür wie auch für die bereits gesprochenen amtlichen Entschädigungen im Kanton Solothurn von Rechtsanwalt B.________ und Rechtsanwältin L.___