3 2017–16. Februar 2019). In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 7 ½ Jahren verurteilt, wobei 430 Tage ausgestandene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft in vollem Umfang angerechnet wurden. Es wurde eine ambulante therapeutische Behandlung angeordnet. Zudem wurde der Beschuldigte zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung.