Weiter sprach es den Beschuldigten frei von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 16. Februar 2019 z.N. von C.________ (nachfolgend Privatkläger 1) und von der Anschuldigung der versuchten sexuellen Nötigung sowie der Gefährdung des Lebens, beides angeblich begangen am 3. Mai 2018, z.N. von F.________ (nachfolgend Privatklägerin 3), unter Auferlegung von 1/5 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 10'431.80, an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung an Rechtsanwalt B.__