1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 16. Dezember 2020 (pag. 1981 ff.) stellte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Fünferbesetzung; nachfolgend: Vorinstanz) das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 31. Mai 2017 bis 15. Dezember 2017, ein, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. Weiter sprach es den Beschuldigten frei von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 16. Februar 2019 z.N. von C.___