vgl. dazu auch die Erklärung gemäss Aktennotiz pag. 2856). Weil die falsch paginierten Dokumente mittels Zitat zwischenzeitlich teilweise bereits Eingang in die Begründung des mit Vorladung vom 30. März 2023 abgewiesenen Gesuchs des Beschuldigten um Wechsel der amtlichen Verteidigung gefunden hatten, konnte der Irrtum nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Weil so nun die pag. 2418-2555 in den amtlichen Akten doppelt vorkommen (sowohl im Band VII als auch im Band VIII), werden die entsprechenden Dokumente des Bandes VIII mit der lit. «a» zitiert (pag. 2418a ff.).