I. Formelles Vorab ist betreffend Aktenführung darauf hinzuweisen, dass im Band VIII der amtlichen Akten (ab Eingang beim Obergericht des Kantons Bern) nach pag. 2717 irrtümlicherweise mit pag. 2418 (statt pag. 2718) weiterpaginiert wurde. Dieser Fehler wurde erst nach 137 weiteren Seitenpaginierungen bei pag. 2555 bemerkt. Von dort an erfolgte die Paginierung sodann wieder korrekt (pag. 2856 ff.; vgl. dazu auch die Erklärung gemäss Aktennotiz pag.