Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Straf- und Zivilkläger, a.v.d. Rechtsanwältin D.________ Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Straf- und Zivilkläger, a.v.d. Rechtsanwältin D.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv und Urteilsbegründung;