Betreffend Zivilpunkt wird erkannt: 1. A.________ wird verurteilt, C.________ eine Genugtuung von CHF 20'000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 29. Mai 2019 zu bezahlen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage in erster und zweiter Instanz werden keine Kosten ausgeschieden und es wird keine Entschädigung gesprochen. IV.