A.________ wird schuldig erklärt: des versuchten Mordes, begangen am 29. Mai 2019 in F.________ (Ort) z.N. C.________, und in Anwendung der Artikel 22 Abs. 1, 40, 47, 51, 66a Abs. 1 Bst. a, 112 StGB 426 Abs. 1 und 4, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 940 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Landesverweisung von 12 Jahren. 3. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 41'450.95. 4. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'400.00 (inkl. Kosten Haftprüfungsverfahren SK 21 116). II.