71 Aktenstudium, die Redaktion der Beweisanträge und für die Vorbereitung der oberinstanzlichen Verhandlung (gemessen an der Dauer der Verhandlung), sodass der diesbezügliche Aufwand um insgesamt 3,65 Stunden gekürzt wird. Fürsprecher B.________ wird damit im Berufungsverfahren für einen Aufwand von total 33 Stunden, ausmachend CHF 7'656.20 (inkl. Reisezuschlag CHF 75.00, Auslagen CHF 433.80 und MwSt.), entschädigt.