69 Privatklägers befinden sich nicht im Gesicht, sondern hauptsächlich am Hals und auf dem Brustkorb (p. 1682 ff.). Mit anderen Worten sind die Narben des Privatklägers weniger ausgestellt und können mithilfe eines Schals oder Rollkragenpullovers abgedeckt werden, auch wenn nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Narben eine gewisse Auswirkung auf die Lebensqualität des Privatklägers haben. Zudem ist beim Privatkläger mit entsprechenden kosmetischen Eingriffen mit einer gewissen Verbesserung auszugehen (p. 1751 f., p. 1775 Z. 14 ff.).