Hinzu kommen jedoch die physischen Auswirkungen des Vorfalls auf den Privatkläger, wenngleich zu berücksichtigen ist, dass der Privatkläger aufgrund seiner Transsexualität bereits vor dem Vorfall an psychischen Problemen litt, wie insbesondere der aktenkundige Suizidversuch von Ende August 2018 sowie die weitere Suizidäusserung im April 2019 zeigen (p. 1203, p. 1222). Anlässlich der Hauptverhandlung gab der Privatkläger an, die Tat verfolge ihn bis heute. Durch die Narben werde er alltäglich daran erinnert.