28. Genugtuung 28.1 Grundlagen Für die Grundlagen kann wiederum auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 53 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1899). 28.2 Vorinstanzliche Erwägungen Die Vorinstanz sprach dem Straf- und Zivilkläger eine Genugtuung in der Höhe von CHF 20'000.00, zuzüglich Zins zu 5 % seit 29. Mai 2019, zu. Sie hat dabei die für die Bemessung relevanten Faktoren allesamt berücksichtigt und sorgfältig abgewogen. Insbesondere hielt sie Folgendes fest: «[…]