24. Anwendbarkeit von Art. 66a StGB / Vorliegen einer Katalogtat Der Beschuldigte ist irakischer Staatsbürger. Er wird wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen und verurteilt. Bei Mord handelt es sich um eine Katalogtat gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. a StGB, welche in der Regel zur Landesverweisung des Täters führt. Dass es beim Versuch geblieben ist, ist unbeachtlich.