23. Allgemeine Grundlagen zur obligatorischen Landesverweisung Die Vorinstanz hat die Grundlagen für die Anordnung einer Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 StGB unter Verweis auf die einschlägige Rechtsprechung umfassend dargestellt. Es kann auf ihre Erwägungen verwiesen werden (S. 44 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1890 ff.). Die seit dem vorinstanzlichen Urteil ergangene bundesgerichtliche Rechtsprechung brachte keine für den vorliegenden Fall relevanten Neuerungen. Die Landesverweisung ist bei Vorliegen einer Katalogtat nach Art.