1769). Das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren war – abgesehen von den anfänglichen Anpassungsschwierigkeiten im Regionalgefängnis mit mehrfachen kurzen Hungerstreiks (pag. 1693) und der in einen solchen Zeitraum fallenden Befragung vom 18. Juni 2019 (pag. 1000 ff.), als er sich äusserst fordernd und frech verhielt – soweit in Ordnung. Im aktuellen Führungsbericht des Regionalgefängnisses Burgdorf für die Beurteilungsperiode vom 17. Dezember 2020 bis 1. Dezember 2021 (pag. 2016 f.) wird der Beschuldigte als ruhig und zurückgezogen, höflich und anständig beschrieben.