Mit Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom 27. April 2012 wurde er als Flüchtling anerkannt und ihm und der ganzen Familie wurde Asyl gewährt (pag. 1331.1). Der Beschuldigte wird seit 2012 vom Sozialdienst unterstützt (pag. 976, pag. 1331.2). Gemäss seinen Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung arbeitete er ab und zu bei einem Programm der Sozialhilfe, ansonsten war er nicht erwerbstätig (pag. 1784 Z. 41 ff.). Seit dem 1. Dezember 2017 lebt das Ehepaar getrennt (pag. 1331.1). Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft (pag. 1769).