Der Straf- und Zivilkläger wurde effektiv schwer verletzt, verlor rund 1-1,5 Liter Blut und musste notfallmässig mehrere Tage hospitalisiert und operiert werden (pag. 745 ff.) – und es bleiben bei ihm gut sichtbare Narben und damit optisch bleibende Schäden zurück (vgl. pag. 1682 ff.). Das Ausbleiben des Erfolgs ist auch nicht dem Beschuldigten zu verdanken, sondern in erster Linie externen Einflüssen, insbesondere der Gegenwehr des Straf- und Zivilklägers und dem Umstand, dass rasch eine ärztliche Versorgung erfolgte.