Je skrupelloser eine Tat ist, desto grösser ist die Verwerflichkeit des Handelns. Der Beschuldigte ging entschlossen vor und versuchte seinen Tötungsvorsatz zumindest in einer ersten Phase konsequent umzusetzen. Er holte in der Küche ein Messer und begab sich zum schlafenden Straf- und Zivilkläger, wo er diesem sogleich mehrere Schnitte in den Hals zufügte. Dass dieses Vorgehen von Heimtücke und von grosser Brutalität zeugt, wurde indes bereits zur Bejahung der Mordqualifikation herangezogen. Aufgrund der Gegenwehr des Straf- und Zivilklägers liess der Beschuldigte dann nach relativ kurzer Zeit vom Opfer ab.