112 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. IV. Strafzumessung 18. Allgemeines Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung zutreffend festgehalten (S. 39 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1885 f.); auf diese kann vollumfänglich verwiesen werden.