Der Straf- und Zivilkläger konnte sich nach einer kurzen körperlichen Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten und nachdem dieser auch von sich aus vom Opfer abliess befreien und flüchten. Der Straf- und Zivilkläger erlitt nebst den Verletzungen im Halsbereich aufgrund des Angriffs durch den Beschuldigten diverse weitere Verletzungen, wobei diesbezüglich auf die Anklageschrift verwiesen werden kann (pag. 1520).